Die Pränatalmedizin

Die Pränatalmedizin

Mit pränataler Diagnostik oder vorgeburtlicher Untersuchung des Fötus meint man alle invasiven und nicht-invasiven Untersuchungen in der Schwangerschaft, die dazu dienen, das ungeborene Kind in seiner regelrechten Entwicklung in Bezug auf seine chromosomale und organische Anlage zu beurteilen.

Ziel dieser Diagnostik ist es, mögliche therapeutische Maßnahmen frühzeitig, also gegebenenfalls schon während der Schwangerschaft, oder direkt nach der Geburt einzuleiten. Es handelt sich dabei z.B. um eine genaue Geburtsplanung, die den Geburtszeitpunkt und den Ort der Geburt mit einschließen, um dem Neugeborenen die bestmögliche medizinische Betreuung zukommen zu lassen.

Entgegen dem allgemeinen menschlichen Streben nach völliger Sicherheit kann auch die Pränatalmedizin keine Garantie für ein „rundum“ gesundes Kind liefern, aber im Vorfeld vieles ausschließen und werdende Eltern damit beruhigen oder frühe notwendige Therapien für das Neugeborene planbar machen.

Wird eine Fehlbildung diagnostiziert, bieten wir Ihnen eine Kooperation mit Spezialisten (z.B. Kinderarzt, Kinderkardiologe, Humangenetiker, Psychologe) an. Im ungünstigen Fall kann diese Diagnostik aber auch zu der Entscheidung führen, eine Schwangerschaft abzubrechen, da die Folgen einer Fehlbildung beim Fötus nicht mit dem Leben vereinbar sind, oder für die werdende Mutter schwere gesundheitliche oder auch psychische Beeinträchtigungen mit sich brächten, denen sie sich nicht gewachsen fühlt.

Manche werdende Eltern fragen sich, warum ihre Frauenärztin oder ihr Frauenarzt sie überhaupt auf eine vorgeburtliche Untersuchung des Feten hingewiesen hat. Vielleicht wären sie lieber nicht damit konfrontiert worden. Es besteht eine Verpflichtung, die werdende Mutter ab ihrem 34. Geburtstag auf die Möglichkeiten der Pränatalmedizin hinzuweisen. Nach der derzeit gültigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen alle werdenden Mütter ab dem 35. Lebensjahr über das dann als erkennbar erhöhte Risiko für eine kindliche Chromosomenstörung (z.B. Down-Syndrom) aufgeklärt werden („Kind als Schaden“, siehe BGH-Urteile). Nach dem Gen-Diagnostik-Gesetz (Feb. 2010) wird den Eltern jedoch sowohl ein „Recht auf Wissen“ (umfassende Aufklärung über pränatale Methoden und deren Folgen), als auch ein „Recht auf Nichtwissen“ ausdrücklich zugestanden.

Vor jeder pränatalmedizinischen Maßnahme führen wir eine ausführliche Aufklärung bzw. eine genetische Beratung durch. Ziel dieser Gespräche ist die Darstellung der pränatalen Methoden, ihrer Sicherheiten und Risiken sowie ihrer Grenzen. Sie sollen auf der Basis der übermittelten Informationen in der Lage sein, sich frei für Ihren persönlichen Weg zu entscheiden.